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Zurück zur ÜbersichtAnspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann (Az. V ZR 162/25).
Im Urteilsfall waren die Kläger Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auf einer Eigentümerversammlung beantragten sie, ihnen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem zu ihrer Wohnung gehörenden Balkon zu gestatten. Der Antrag fand keine Mehrheit. Das Amtsgericht hat die von den Klägern erhobene Beschlussersetzungsklage abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger änderte das Landgericht das Urteil ab. Es ersetzte den Gestattungsbeschluss – mit näheren Vorgaben u. a. zur Art des Klima-Splitgeräts und zum Betriebsmodus. Dagegen wandte sich die beklagte Gemeinschaft.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Gemeinschaft zurück. Wohnungseigentümer dürfen von ihrer Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Dafür sei jedoch Voraussetzung, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Dass das Klima-Splitgerät später beim Betrieb Geräusche macht, spiele für die Erlaubnis keine Rolle. Vorliegend sei es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus eines für den heimischen Markt zugelassenen Klima-Splitgeräts auf dem Balkon der Kläger bejaht.
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